Wie berichtet, hat die christlich-fundamentale Bremer Paulus-Gemeinde den Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts beantragt. Damit geht eine Befreiung von Gebühren und Steuern einher, die somit nicht für soziale Projekte genutzt werden können.
In der zweiten Ausschusssitzung in Bremen wurde Bastian M. angehört, der von einem Vertreter des Rat & Tat Zentrums als Überlebender der Paulus-Gemeinde beschrieben wurde. Er schilderte sachlich seine Sicht der Dinge. Die Ausschussvorsitzende merkte an, dass weitere Personen in der Aprilsitzung angehört werden sollen. Mit einem Abschluss der Beratungen ist erst in der nächsten Legislaturperiode zu rechnen. Ob einer Religionsgemeinschaft der Körperschaftsstatus zu versagen ist, richtet sich nach fast einhelliger Rechtsauffassung nur danach, ob eine Vereinigung gegen Artikel 9 (2) des Grundgesetzes verstößt. Also wenn deren Zwecke oder Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten. Trotz Homophobievorwürfen würde die Sekte vor einem Gericht mutmaßlich gewinnen.
Ich setze mich grundsätzlich für eine Abschaffung der finanziellen Privilegien ein, die Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften derzeit in Bremen erhalten. Wir können extreme Haltungen nicht verbieten, aber wir sollten sie zumindest nicht finanziell fördern, sagt Maurice Mäschig, der für die SPD auf Platz 63 bei der Bremer Bürgerschaftswahl am 10. Mai antritt. ck