25. Jun 2010 | Gesellschaft |
KEIN MENSCHENRECHT?
Das sitzt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Beschwerde zweier Schwuler zurückgewiesen, denen in Österreich eine Heirat verwehrt wurde. Das Gericht sieht das Recht auf Heirat, welches in der EU-Menschenrechtskonvention verankert ist, nicht berührt.
In der Begründung verweisen die Richter auf die „tief verwurzelten sozialen und kulturellen Aspekte“ der Ehe, die es jedem Staat freistellten, über die Einführung einer Ehe für Homosexuelle selbst zu entscheiden.
Kritiker bemängeln die Mutlosigkeit der Richter, klare Verhältnisse zu schaffen. Kulturell begründete Ausnahmen bei Gleichheit und Gleichbehandlung der Bürger dürfe es nicht geben, kommentiert Christian Rath, der rechtspolitischer Korrespondent der taz: „ Was gegenüber Staaten wie China und Saudi-Arabien immer wieder betont wird, muss auch in Europa gelten: Menschenrechte sind universell.“ •ck
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