24. Jun 2010 | Gesellschaft |
FEIGENBLATT IM STEUERRECHT
Es ist eine Krux mit uns Schwulen. So mag es eventuell die Bundesregierung empfinden. Da beschließt das im Kabinett das Jahressteuergesetz und stellt die Eingetragene Partnerschaft im Erbschafts- und Grunderwerbssteuerrecht mit der Ehe gleich und gleich meckert die Szene wieder los.
Kann man es „uns“ denn nicht Recht machen? Doch, könnte man. Schon wenn in den eigenen Koalitionsvertrag geschaut würde und dieser umgesetzt würde, wären wir beim Thema Steuern zufrieden. Dort war noch versprochen worden, dass auch die bestehenden Benachteiligungen im Einkommensteuerrecht (z.B. Ehegattensplitting) angegangen werden sollen.
So bleibt die jetzt beschlossene „Gleichstellung“ ein Feigenblatt, das mehr Ungerechtigkeit freilegt, denn bedeckt. Oder ist es nachzuvollziehen, warum Homosexuelle in Eingetragener Partnerschaft im Erbschafts- und Grunderwerbssteuerrecht jetzt wie Eheleute, im Einkommensteuerrecht aber weiter wie Fremde behandelt werden? •ck
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