30. Nov 2009 | Gesellschaft |
INTERVIEW - GLEICHSTELLUNG JETZT!
„Es ist verfassungsrechtlich nicht begründbar, aus dem besonderen Schutz der Ehe abzuleiten, dass andere Lebensgemeinschaften im Abstand zur Ehe auszugestalten und mit geringeren Rechten zu versehen sind.“ Diese Urteilsbegründung schlug wie der Blitz ins politische Deutschland ein und wird zu weitreichenden Änderungen im Lebenspartnerschaftsgesetz führen müssen. blu traf Werner und Wolfgang Duysen, die den jahrelangen Rechtsstreit trotz herber Rückschläge durch die Instanzen kämpften und so die Gleichstellung der Homo-Ehe möglich machen.
WER SIND WERNER UND WOLFGANG DUYSEN?
Wolfgang: Wir haben uns am 26. November 1972 in einem schwulen Klub in Hamburg kennengelernt. Damals war es noch so: es gab schwule Lokalitäten, aber die waren für Jugendliche unter 21 Jahren nicht öffentlich, weil es zu der Zeit noch verboten war.
Ich war damals 18 Jahre alt und hatte auch noch nicht so die Erfahrung. Ich komme aus Elmshorn, bin da auch geboren. Hatte also auch nicht wirklich einen Zugang zu dieser Thematik. Ich hatte damals eine Du und Ich. Das war die einzige Zeitschrift, die man mal eben schnell und heimlich so am Kiosk kaufen konnte. Da stand auch dieser Klub drin. Damals war man auch erst mit 21 Volljährig, also mit lange wegbleiben war eh nix. Meine Eltern sagten, um 22 Uhr bist du wieder zu Hause.
Dieser Klub hatte aber auch am Wochenende geöffnet. Da haben wir beide uns kennengelernt. Mein Ex-Freund hatte mich in diesem Club gesehen und vorher den Werner schon angegraben und meinte dann, ich könne mich dazu setzen. Und das war auch sehr gut so, denn so haben Werner und ich uns dann kennen gelernt. Näher gekommen sind wir uns schlussendlich über einen Rauhaardackel, der immer zwischen uns rumgetobt ist.
WISST IHR DEN NAMEN DER LOCATION NOCH? GIBT ES DIE NOCH?
Wolfgang: Nein die gibt es heute nicht mehr. Der Laden hieß IHWO Internationale homosexuelle Weltorganisation. Die gingen leider nachher Pleite. Vorstandsfehler. (lacht)
Werner: Das war eine Hochspannende Sache, denn nur mit Klingelzeichen kam man in diesen Laden rein. Das war leider damals noch so und nur für Klubmitglieder gedacht. Ich kam neu nach Hamburg. Wir sind zu Hause fünf Geschwister gewesen. Und ich hab mir gedacht, es kann ja wohl nicht angehen, das ich als einziger schwul bin. (lacht)
Deshalb war ich auch hier in Eppendorf, im Sexforschungsinstitut. So hieß das damals. Da schickte normalerweise die Bundeswehr die Leute hin, die in der Kaserne bei gleichgeschlechtlichen sexuellen Handlungen erwischt worden sind. In dem Sexforschungsinstitut sollte dann festgestellt werden, ob was zu machen ist oder nicht. Wenn dort Homosexualität festgestellt wurde, wurden die Jungs ausgemustert. So war es damals. Jedenfalls war ich dort und hatte auch fünf Sitzungen. Sogar von der Krankenkasse bezahlt. Nach der fünften Sitzung sagte der Arzt zu mir: es tut mir Leid, aber bei dir können wir nix machen, du bist schwul.(lacht) Unheilbar schwul! Der Arzt gab mir den Rat, ich solle doch mal zur IHWO gehen. Ich kannte den Klub bis dahin gar nicht. Such dir dort mal einen Freund, da findest du was Vernünftiges.
DAS KLINGT ABER SEHR OFFEN FÜR DIE ZEIT UND DAFÜR, DASS DAS EINE STAATLICHE GESUNDHEITSGESCHICHTE WAR, DIE „HEILEN“ SOLLTE.
Werner: Stimmt, aber der Arzt war auch schwul. So bin ich jedenfalls zur IHWO gekommen und habe dann gleich bei meinem ersten Besuch, nachdem mich Wolfgang´s Ex-Freund angebaggert hat, den Wolfgang kennen gelernt. Wir sind schon nach drei Monaten zusammengezogen. Das war auch ein Zirkus. Das kann ich euch sagen. (lacht) Ich hatte eine Wohnung über die Neue Heimat bzw. BeWo-Bau bekommen. Die hatten hier in Pinneberg Hochhäuser. Ich habe schriftlich angefragt, ob es möglich ist, dass ein Kumpel (damals habe ich Kumpel gesagt), mit in diese Wohnung einziehen darf.
Die Wohnung war groß genug und außerdem hätten sie ja dann die Mietsicherheit garantiert. So habe ich das damals begründet. Jedenfalls riefen die dann in der Firma bei mir an, ausgerechnet an dem Tag war ich aber nicht in der Firma und sagten bescheid, dass der Freund von dem und dem halt einziehen darf. Da war natürlich was los in der Firma. Was ist das für ein Freund und solche Sachen.
Dann mussten wir ja auch noch Wolfgangs Eltern überzeugen. Das war gar nicht so leicht. Irgendwann passte alles und so sind wir drei Monaten nachdem wir uns kennen gelernt haben, zusammen gezogen. Heute wohnen und leben wir in Pinneberg und sind schon im 38 Jahr zusammen. Wir haben das erste Mal am 26. November 1997, also genau 25 Jahre später, auf Hawaii geheiratet. Auf Hawaii konnten wir heiraten, jedenfalls kirchlich. Ganz romantisch in hawaiianischer Tracht.
Wolfgang: Das wurde durch einen Notar beglaubigt. Mit einer Urkunde. Und auf Hawaii hätten wir auch alle Rechte einer Ehe bekommen. Deshalb hatten wir auch eine Zeit lang überlegt, dass, wenn sich in Deutschland nichts ändert, wir, wenn wir irgendwann einmal nicht mehr arbeiten müssen, nach Hawaii auswandern um unsere Rechte zu bekommen.
Werner: Nachdem das Partnerschaftsgesetz auch hier in Deutschland durch war, haben wir standesamtlich geheiratet. Damals war es aber auch so, dass die Standesbeamten nicht Heirat oder Ehe sagen durften. Das war ganz witzig, denn wir saßen da vor der Standesbeamtin und die sagte auf einmal: ich wünsche ihnen in ihrer Ehe viel Glück. Gleichzeitig bekam sie einen hochroten Kopf, weil sie nicht Ehe sagen durfte. (beide lachen).
Wolfgang: Wir waren ihr erstes homosexuelles Paar, das sie getraut hatte. Aber sie hat es wirklich sehr gut gemacht und es war wunderschön.
Werner: Eigentlich waren auch wir die ersten, die im Kreis Pinneberg getraut wurden. Wir wollten damals aber nicht in der Öffentlichkeit stehen, weil ich bei einer großen Versicherung angestellt war die stockkonservativ war. Das war damals sehr schwierig. Deshalb wurde in den Medien berichtet, dass es ein lesbisches Pärchen war, die als erstes hier im Kreis getraut wurden.
IN HAMBURG GAB ES IN DEN LETZTEN TAGEN EIN GRUNDSATZURTEIL: DER GASVERSORGER „EON HANSE“ VERLOR GEGEN DIE SOGENANNTEN GAS-REBELLEN. WÜRDET IHR EUCH ALS EHE-REBELLEN BEZEICHNEN?
Wolfgang: Wir haben gesagt, wenn wir schon die ganzen Pflichten von Ehepaaren auferlegt bekommen, dann wollen wir auch die Rechte genießen dürfen. Uns ging es nicht um das Geld, sondern um das Prinzip: Gleiche Rechte, gleiche Pflichten. Das haben wir auch so umgesetzt.
ALS DER BUNDESGERICHTSHOF EURE KLAGE ABGEWIESEN HATTE UND IHR DIE KLAGE FÜR DAS VERFASSUNGSGERICHT VORBEREITET HABT, HABT IHR DA SCHON DAMIT GERECHNET, DASS ES EIN GRUNDSATZURTEIL GEBEN KANN? EINES DAS SO KLAR FORMULIERT IST, DASS ES EBEN NICHT NUR UM DIE HINTERBLIEBENENVERSORGUNG GEHT, SONDERN IM PRINZIP UM EINE KOMPLETTE GLEICHSTELLUNG DER HOMO-EHE GEGENÜBER DER EHE?
Wolfgang: Werner hat mir gesagt, dass es so kommen kann. Daran geglaubt, dass es diese Ausmaße annimmt, habe ich aber nicht wirklich. Umso mehr freue ich mich über diese Entscheidung, denn jetzt geht es um viel mehr als nur um die Hinterbliebenenversorgung im öffentlichen Dienst. Das ist gut so.
Werner: Das ist wirklich das, was uns am meisten für alle freut. Dieses Urteil bewirkt mehr, als wir jemals erwartet hatten, und wir sehen jetzt mit Freuden dem nächsten Verfahren am Bundesgerichtshof entgegen, wenn es darum geht, die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) in die Pflicht zu nehmen.
WIE WAR DAS, ALS IHR ERFAHREN HABT, DAS IHR RECHT BEKOMMT?
Wolfgang: Wir waren hocherfreut an dem Morgen, als das hier durchkam. Wir waren ja in der Tagesschau. Es kamen ungefähr achtzig Telefonanrufe und wir mussten das Telefon mehrmals zurück auf die Ladestation legen– und diverse E-Mails haben wir auch bekommen. Sogar einen Brief aus San Francisco. Es war alles sehr aufregend.
Werner: Wir haben uns besonders über die Begründung des Urteils gefreut. Ich glaube, das ist jetzt der Durchbruch, und das sagen auch viele andere. Ein sensationelles Urteil!
WIE HABT IHR DIE VERHANDLUNG AM BUNDESGERICHTSHOF IN KARLSRUHE ERLEBT? DORT SEID IHR JA IN DIESER INSTANZ GEGEN DIE VBL GESCHEITERT.
Wolfgang: Wir waren das erste Mal vor dem Gericht, deshalb natürlich auch sehr aufgeregt. Da hieß es, wir hätten während der Verhandlung gar nichts zusagen. Wir sollen unseren Mund halten, man darf also nur zugucken. Die Anwälte halten ihr Referat und mehr nicht.
Dann wurden wir nach dem Versorgungsausgleich gefragt, ob wir einen gegenseitigen Ausgleich abgeschlossen haben. Das hatten wir zum Glück gemacht. Der Anwalt von der VBL meinte dann, er würde die Klage von mir überhaupt nicht verstehen, weil ich hätte ja von Anfang an eine Frau heiraten können, dann hätte ich von Anfang an Anspruch auf die Zusage der Hinterbliebenenversorgung und bei der Startgutschrift zur Umstellung vom Versorgungs- zum Betriebsrentensystem 74€ monatlich mehr gehabt und hätte mir jetzt die Klage sparen können und somit das Problem nicht.
Da wurde natürlich mein Anwalt tätig, weil das ja eine unmögliche Aussage ist und hat den Anwalt darauf hingewiesen, das er mir hier gerade zu einer Betrugssache rät. Na ja, nur solche Sachen kamen halt von dem Anwalt der Gegenpartei. Auch im Vorfeld (Landgericht, Oberlandesgericht) hat der Anwalt der VBL immer wieder unter die Gürtellinie geschossen, zum Beispiel, als es darum ging, den Streitwert des Prozesses zu ermitteln, kam ein Schreiben von dem Anwalt der VBL, das ein Wert zurzeit nicht zu ermitteln wäre, da erstmal das voraussichtliche Sterbedatum des Klägers bekannt sein müsste. Dieses sollten wir bitte möglichst genau benennen.
Eine Unmöglichkeit, für die dieser Anwalt auch eine Abmahnung bekommen hat vom Gericht! Ich denke, die dachten, die bügeln wir jetzt noch mal richtig ab. Die sind jetzt soweit gekommen, nach diesem Urteil werden die jetzt Ruhe geben. Dieses Gefühl hatten wir jedenfalls. Aber da haben diese Leute falsch gedacht, denn Ruhe haben wir nicht gegeben und wie man sieht, war das auch richtig so.
WIE GEHT ES JETZT WEITER?
Werner: Wenn die VBL schlau ist, dann versucht sie die Sache jetzt so schnell wie möglich zu regeln und umzusetzen, ohne, dass sie ganz großes Aufsehen erregt, denn sollten die sich weiterhin weigern, das anzuerkennen, wird es bestimmt noch ganz große Aufregung um die Versorgungsanstalt geben. Die ausgegliederte Klage ist jetzt wieder beim Bundesgerichtshof. Jetzt geht es darum, ob die VBL das Urteil anerkennt.
•Interview: Christian Knuth / Andreas Engelke
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