22. Sep 2009 | Gesellschaft |
WAHL-KOMMENTAR
Knapp vier Jahre hat die schwarz-rote Koalition Zeit gehabt, um die rechtliche Stellung Homosexueller zu verbessern. Komfortable Mehrheiten sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat waren vorhanden. Geschehen ist allerdings wenig, obwohl es noch Änderungsbedarf zur Genüge gibt. An mehreren Stellen hat die schwarz-rote Koalition Gelegenheiten zur Gleichstellung verpasst. So wurde Ende vergangenen Jahres das Dienstrecht für Bundesbeamte reformiert, und dies wäre die beste Gelegenheit gewesen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Bundesbeamten bei Besoldung, Versorgung und Beihilfe den verheirateten Kollegen gleichzustellen. Eingetragene Lebenspartnerschaften sind in dem Gesetz jedoch mit keinem Wort erwähnt. Die Entschließungs- und Änderungsanträge von FDP und Grünen, die genau dies forderten, wurden von der Koalitionsfraktion abgelehnt.
Genauso verhielt es sich beim Pfändungsschutz der Altersvorsorge für Selbstständige. Die Regelung für Hinterbliebene gilt im Gesetzentwurf der Bundesregierung nur für Ehegatten. FDP und Grüne haben noch versucht, Lebenspartner ebenfalls einzubeziehen, die SPD konnte sich aber erneut nicht gegen die CDU/CSU durchsetzen.
Ein paar Lichtblicke gab es jedoch auch: Bei der Erbschaftsteuerreform im letzten Jahr musste sich die Union letztlich dem Druck der Opposition und der schwul-lesbischen Verbände beugen und hat zumindest zugestimmt, eingetragenen Lebenspartnern den gleichen Freibetrag wie Ehegatten zu gewähren. Bei dem Steuersatz gibt es allerdings noch massive Unterschiede, sodass gerade mittelständische Unternehmen mit schwulen Eigentümern weiter durch die Erbschaftsteuer gefährdet werden.
Bei dem Bürgerentlastungsgesetz, das die steuerliche Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen verbessert, konnte die FDP einen weiteren Erfolg verbuchen: Als dieses kürzlich auf der Tagesordnung des Bundesrates stand, wollte dessen Finanzausschuss die Geltung auch für eingetragene Lebenspartnerschaften streichen. Bei der Abstimmung retteten schließlich die Länder mit FDP-Regierungsbeteiligung die Gleichstellung in diesem Gesetz.
Die drei Oppositionsfraktionen FDP, Grüne und Linke haben in dieser Wahlperiode vielversprechende Initiativen in den Bundestag eingebracht, unter anderem zur vollständigen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften im Steuer-, Adoptions- und Beamtenrecht. Auch in ihren Wahlprogrammen fordern sie dieses explizit. Darüber hinaus will zum Beispiel die FDP die Reproduktionsmedizin für Lesben öffnen und eine Bundesstiftung zur Förderung schwul-lesbischer Initiativen auf den Weg bringen. Die Grünen setzen auf eine Ergänzung des Artikel 3 des Grundgesetzes. Es bleibt zu hoffen, dass sich dann Verbesserungen für die rechtliche Situation von Schwulen und Lesben auch im Koalitionsvertrag wiederfinden werden.
Die Situation in den Ländern gibt Anlass zu Optimismus: Hamburg (Grüne/CDU-regiert) hat die Gleichstellung ebenso erreicht wie Niedersachsen (FDP/CDU-regiert). In Bayern hat die FDP der CSU die Öffnung der Standesämter abgetrotzt. Und selbst das CDU-alleinregierte Saarland hat die Gleichstellung vorgenommen. •oa
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