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10. Apr 2008 | Gesellschaft

 

KRANKHEIT DER ZIELGRUPPE

Eigentlich wollten sich Tanja Horner und ihre Lebensgefährtin Sonja Wenzler, beide aus dem oberösterreichischen Steyer, nur Angebote für die Erstellung einer Website mit Community-Funktionen einholen. Daher schrieben sie insgesamt 40 Unternehmen an und spezifizierten ihr Anliegen wie folgt: "Uns schwebt ein Internettreffpunkt für Lesben und Schwule, aber auch Heterosexuelle ... vor." Eine der sieben Antworten, die sie erhielten, lässt aufhorchen. Ein Mediendesigner antwortete, dass er leider von dem Angebot absehen müsse, da seine Agentur die Krankheit der Zielgruppe nicht unterstütze.
Definitiv ein Fall von Diskriminierung! Leider wurde aber bei der österreichischen Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinie nur minimale Anforderungen übernommen und so besteht ein Schutz vor Diskriminierung zwar im Berufsleben, nicht aber bei Dienstleistungen. Zum Vergleich: Rassismus wird in keiner Form geduldet. Hätten die beiden eine Website für "Inder, Chinesen und Andersfarbige" erstellen wollen und eine ähnliche Antwort erhalten, hätten sie bei einer Klage Aussicht auf Erfolg. So bleibt nur das Warten auf konkretisierte Forderungen der EU.(Quelle: DER STANDARD, 10.4.2008)

 

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